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Das Jugendstrafrecht: Rechte und Möglichkeiten verstehen

  • Autorenbild: Joemie Missfeldt
    Joemie Missfeldt
  • 9. Nov.
  • 3 Min. Lesezeit

Das Jugendstrafrecht ist ein spezieller Bereich des Strafrechts, der sich mit Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden beschäftigt. Es verfolgt nicht nur das Ziel, Straftaten zu ahnden, sondern vor allem, junge Menschen zu erziehen und zu resozialisieren. Für Betroffene, Eltern und Erziehungsberechtigte ist es wichtig, die Rechte und Möglichkeiten im Jugendstrafrecht zu kennen, um angemessen reagieren zu können.


Nahaufnahme eines Gerichtssaals mit Fokus auf den Richterpult
Einblick in einen Gerichtssaal mit Richterpult im Jugendstrafverfahren

Was ist das Jugendstrafrecht?


Das Jugendstrafrecht gilt in Deutschland für Personen zwischen 14 und 17 Jahren. Für Heranwachsende im Alter von 18 bis 20 Jahren kann es unter bestimmten Umständen ebenfalls angewendet werden, wenn die Tat in engem Zusammenhang mit der Jugendzeit steht. Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich vom Erwachsenenstrafrecht vor allem durch seinen erzieherischen Ansatz.


Ziele des Jugendstrafrechts


  • Erziehung statt Bestrafung: Das Jugendstrafrecht will junge Menschen vor weiteren Straftaten bewahren und sie auf einen verantwortungsvollen Lebensweg führen.

  • Resozialisierung: Die Wiedereingliederung in die Gesellschaft steht im Vordergrund.

  • Verhältnismäßigkeit: Die Strafen sind milder und orientieren sich an der Reife und dem Entwicklungsstand des Jugendlichen.


Rechte der Jugendlichen im Jugendstrafverfahren


Jugendliche haben im Jugendstrafverfahren besondere Rechte, die sie schützen und ihnen eine faire Behandlung garantieren.


Recht auf Verteidigung


Jeder Jugendliche hat das Recht auf einen Anwalt. Gerade bei komplexen Verfahren ist eine rechtliche Beratung unerlässlich, um die eigenen Rechte zu verstehen und wahrzunehmen.


Anhörung und Beteiligung


Jugendliche sollen aktiv in das Verfahren eingebunden werden. Das bedeutet, sie haben das Recht, gehört zu werden und ihre Sicht der Dinge darzulegen.


Schutz der Persönlichkeit


Das Jugendstrafrecht schützt die Persönlichkeitsrechte der Jugendlichen besonders. So sind Verfahren oft nicht öffentlich, um die Privatsphäre zu wahren.


Mögliche Sanktionen im Jugendstrafrecht


Die Sanktionen im Jugendstrafrecht sind vielfältig und reichen von Erziehungsmaßregeln bis hin zu Freiheitsstrafen. Dabei wird immer geprüft, welche Maßnahme am besten zur Erziehung und Resozialisierung beiträgt.


Erziehungsmaßregeln


Diese Maßnahmen sollen den Jugendlichen auf den richtigen Weg bringen, ohne ihn zu bestrafen. Beispiele sind:


  • Erteilung von Weisungen, etwa regelmäßiger Schulbesuch

  • Anordnung von sozialen Trainingskursen

  • Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit


Zuchtmittel


Zuchtmittel sind mildere Sanktionen, die eine gewisse Strenge ausdrücken, aber keine Freiheitsentziehung bedeuten. Dazu gehören:


  • Verwarnung mit Strafvorbehalt

  • Auflagen wie Schadenswiedergutmachung oder Entschuldigung


Jugendstrafe


Die Jugendstrafe ist die härteste Sanktion und kommt nur bei schweren Straftaten in Betracht. Sie kann bis zu zehn Jahre dauern und wird in speziellen Jugendstrafanstalten vollzogen.


Ablauf eines Jugendstrafverfahrens


Das Jugendstrafverfahren unterscheidet sich in einigen Punkten vom Erwachsenenstrafverfahren. Es ist darauf ausgelegt, schnell und erzieherisch zu wirken.


Ermittlungsverfahren


Die Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln zunächst, ob eine Straftat vorliegt. Dabei wird geprüft, ob das Jugendstrafrecht angewendet wird.


Jugendgericht


Das Jugendgericht entscheidet über die Sanktionen. Es besteht aus einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Jugendrichtern, die die soziale Situation des Jugendlichen besonders berücksichtigen.


Verhandlung und Urteil


Die Verhandlung ist meist nicht öffentlich. Das Gericht hört den Jugendlichen, seine Familie und Zeugen. Das Urteil orientiert sich an der Schwere der Tat und der Persönlichkeit des Jugendlichen.


Praktische Beispiele aus dem Jugendstrafrecht


Um die Anwendung des Jugendstrafrechts besser zu verstehen, helfen konkrete Beispiele.


Beispiel 1: Ladendiebstahl eines 16-Jährigen


Ein 16-jähriger wird beim Diebstahl von Kleidung erwischt. Das Gericht entscheidet sich für eine Erziehungsmaßregel: Der Jugendliche muss an einem sozialen Trainingskurs teilnehmen und eine Entschuldigung schreiben. Ziel ist, sein Verantwortungsbewusstsein zu stärken.


Beispiel 2: Körperverletzung durch einen 17-Jährigen


Bei einer Schlägerei verletzt ein 17-jähriger einen Mitschüler schwer. Das Gericht verhängt eine Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung und ordnet gemeinnützige Arbeit an. Die Kombination aus Strafe und Erziehung soll eine Wiederholung verhindern.


Wie Eltern und Erziehungsberechtigte unterstützen können


Eltern spielen eine wichtige Rolle im Jugendstrafverfahren. Sie sollten:


  • Ruhe bewahren und den Jugendlichen unterstützen

  • Einen Anwalt einschalten, um die Rechte zu sichern

  • Mit dem Jugendgericht zusammenarbeiten und die erzieherischen Maßnahmen fördern


Fazit: Das Jugendstrafrecht als Chance für einen Neuanfang


Das Jugendstrafrecht bietet jungen Menschen die Möglichkeit, aus Fehlern zu lernen und sich positiv zu entwickeln. Es schützt ihre Rechte und setzt auf Erziehung statt auf reine Bestrafung. Wer die Rechte und Möglichkeiten kennt, kann besser auf Situationen reagieren und den Weg zur Resozialisierung unterstützen.


Wenn Sie oder jemand in Ihrem Umfeld mit dem Jugendstrafrecht in Berührung kommt, ist es wichtig, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen und die erzieherischen Angebote zu nutzen. So kann das Jugendstrafrecht seine Aufgabe erfüllen: jungen Menschen eine zweite Chance geben.

 
 
 

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